Für Dienstleistungen durch Charleen White | Hochzeitsrednerin und Sängerin

Charleen White | Hochzeitsrednerin und Sängerin
Triftenstraße 83
32547 Bad Oeynhausen

1. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Charleen White – Hochzeitsrednerin und Sängerin, Triftenstraße 83, 32547 Bad Oeynhausen – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

 

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

 

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

 

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

 

4. Vertragsdauer und Stornierung

 

4.1 Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch den Auftraggeber und endet mit Erfüllung des Auftrages und Erhalt der vollständig vereinbarten Gage.

 

4.2 Der Vertrag kann storniert werden.

 

4.3 Eine Stornierung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

 

      - persönliche Gründe eintreten, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen und eine     
         Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.

 

      - die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks,
         Geiselnahmen, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien) ausfällt.

 

      - der Auftraggeber krankheitsbedingt vom Vertrag zurücktreten muss.

 

In den oben genannten Fällen wird für den Auftraggeber eine Stornogebühr fällig. Die genaue Höhe der Stornogebühr ist in der individualvertraglichen Vereinbarung beschrieben. Ausschlaggebend für die Berechnung der Stornogebühren ist der schriftliche Eingang der Stornierung bei dem Dienstleister.

 

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

 

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

 

5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Sollte dem Dienstleister aus gesundheitlichen Gründen kein Auftritt möglich sein, wird sie ihr Möglichstes tun um für angemessenen Ersatz zu sorgen. Die vom Auftraggeber bis dahin gezahlte Summe wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.

 

5.3 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das technische Equipment, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

 

5.4 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

 

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

5.5 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

 

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis spätestens nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung fällig, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

 

6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Berechnungen beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

 

6.3 Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nicht in Rechnung gestellt.

 

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

 

7. Haftung

 

7.1 Der Dienstleister haftet für das von ihm gestellte technische Equipment selbst.

 

8. Gerichtsstand

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

9. Sonstige Bestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder

ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.